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Kapitel 3. Grundriß

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 3.1 Einzelaspekte
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3.1 Einzelaspekte

Die Hauszugangssituation wird in der Regel über einen Windfang oder ein Treppenhaus erfolgen. Hier gilt es die Gangbarkeit, Schallschutzaspekte und die räumliche Trennung der einzelnen Wohnungen zu beachten.
Die Treppenlaufbreite soll 1 m betragen, mit einer lichten Durchgangshöhe von 2 m. Die Steigung soll 17 cm ±3 cm nicht überschreiten, und die Auftrittsbreite der Stufen soll 29 cm -5 cm bzw. +9 cm nicht unter- bzw. überschreiten.
Die Eingangstürbreite beträgt 1 m, bei Innentüren in der Regel 88,5 cm, weniger zu empfehlen sind Türbreiten kleiner als 76 cm, auch nicht für Nebenräume. Die Türen sollen den Schallschutzanforderung entsprechen.
Die Bewegungsflächen sollen 70 cm zwischen Wand und Stellfläche betragen, der Eingangsflur 130 cm breit sein und Nebenflure mindestens 90 cm.
Die Raumproportionen als das Verhältnis der Länge zur Breite des Raumes sollte 1 : 1 betragen. Im Verhältnis 1 : 2 entstehen Schlauchzimmer.
Das Wohnzimmer ohne Eßplatz soll mindestens 18-20 m² haben. Eßplätze für 4 Personen benötigen mindestens 180 x 130 cm, für 6 Personen 180 x 180 cm und 180 x 240 cm für 8 Personen.
Bei Küchen soll zwischen zwei gegenüberliegenden Zeilen mindestens 120 cm Platz sein. Kleinküchen haben fünf bis 6 m², Arbeitsküchen 8-10 m² und Eßküchen haben ca. 12-14 m².
Die Lage der Räume und deren Nutzung soll der Sonne folgen. Nach Süden bis zum Süd-Westen sollte demnach z. B. das Wohnen stattfinden, im Norden die Nebenräume wie z. B. Abstellraum oder Hauswirtschaftsraum liegen und im Osten könnten Bad und Küche angeordnet sein.

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