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Eigentumswohnungen

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Die Eigentumswohnung
Der Schwerpunkt dieser Website ist die Gebrauchtimmobilie, viele Grundsätze lassen sich ohne weiteres auch auf die gebrauchte Eigentumswohnung übertragen. Die Bedarfsanalyse, Grundrißplanung, Finanzierung, Suche, etc. sind anhand der persönlichen Anforderungen anzupassen. Was eine gebrauchte Eigentumswohnung jedoch von einer kompletten Immobilie unterscheidet ist das sogenannte Teileigentum bzw. Sondereigentum, welches bei der Teilung nach WEG für jede Wohnung explizit festgelegt wird. Bei der notariellen Teilungserklärung (eine Teilung nach WEG ist beim Bauamt einzureichen und zu genehmigen)wird das persönliche Eigentum innerhalb des Objektes festgelegt z.B Stellplatz, Kellerraum, die eigentliche Wohnung oder die Terrasse. Ferner gibt es je nach Sachlage verschiedene Modelle zum Mitspracherecht bei z.B. geplanten Sanierungsmaßnahmen, Verwaltungsangelegenheiten, etc..Alles was das gesamte Objekt betrifft entscheidet die sogenannte Eigentümerversammlung mit der einfachen Mehrheit. Das kann der neue Fassadenanstrich oder die neue Heizung sein, die entstehenden Kosten werden dann auf den einzelnen Eigentümer umgelegt nach einem vorher festgelegten Schlüssel z.B nach Quadratmetern.
Genau hier liegt jedoch auch in der Regel das Problem, viele Köche verderben den Brei, die Meinung des einzelnen zählt nicht und der Ärger ist vorprogrammiert. Deshalb ist bei einem geplanten Kauf einer Eigentumswohnung einiges zusätzlich zu beachten. Die folgende Checkliste ist als Ergänzung zu betrachten.

KriteriumKomentargutneutralschlecht
Verwaltungskosten, Nebenkostenabrechnungen prüfen (Hausgeld, Gartenpflege, Hausmeister)     
Qualifikation der Verwaltung bei z. B. geplanten Baumaßnahmen, werden externe Architekten od. Ingenieure eingeschaltet    
Einsicht in Teilungserklärung, wie klar ist die Teilungserklärung, ist die Teilung genehmigt    
Schallschutzaspekte in der Wohnung und außerhalb. Bei größeren Objekten in den 60er-70er Jahren war Schallschutz kein Thema    
Eigentümerstruktur z. B. Rentner oder junge Familien, versuchen der eignen Zielgruppe gerecht zu werden     
Einsicht in Protokolle der Eigentümerversammlung (rechtlich garantiert) nehmen und Beschlüsse der letzten Jahre ansehen    
Zahlungsverkehr der Eigentümer (Zahlungsmoral bei Maßnahmen) gibt es schwarze Schafe    
Eigentumsverteilung / Abstimmungsschlüssel bei z. B. eindeutiger Mehrheit einer Partei ist keine demokratische Beschlußfähigkeit mehr gegeben    
Die lieben Nachbarn (Stichwort Gartenzwerg und Satelitenschüssel)    
Die Qualität des gesamten Objektes wie bei Kauf einer eigenen Gebrauchtimmobilie überprüfen(Bauphysik, Baukonstruktion, Lage, Sanierungsstau, etc.)    
Einschränkende Klauseln zur Nutzung z.B Wiederverkauf, gewerbliche Nutzung, etc.    
Bei mehr als drei Wohneinheiten greifen wesentlich härter Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes, Fluchtwege, Fahrstuhl, Hochhausrichtlinien ab 21m über OK EG, sonstige behördliche Auflagen, etc. Sollte durch Sanierungsmaßnahmen der Bestandschutz ausgehöhlt werden so kann es ggf. sehr teuer werden.    
Zustand des Gemeinschaftseigenumes z.B Waschraum, Parkplätze, Außenanlagen, Fahrstuhl,etc..    
Bei geplanten Kauf einer Eigentumswohnung ist ein Experte zurate zu ziehen, gerade bei größeren Objekten ist es für den Laien oftmals nicht mehr möglich alles zu prüfen, da wie schon beschrieben die Auflagen und Abrechnungen wesentlich komplexer sind.    

Eigentumswohnungen für Kapitalanleger
Wer den Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage in Erwägung zieht, sollte Experten einschalten. Denn wer keinen Steuerberater, Architekt, etc. bei geplanten Ausgaben von 50000-...Euro zuzieht ist selber schuld. Das bißchen Geld muß übrig sein. Wer meint er weiß alles besser und kann es alleine, hat selber Schuld, wenn er auf die Schnauze fällt. Der Aufbau Ost mit den Steuersparmodellen ist das beste Beispiel, aber auch im Westen ist es nicht am besten (persönliche Bemerkung: überteuerte, zukünftige Bauruinen und schlecht verwaltete Objekte sind leider die Regel). Bei Kapitalanlageobjekten wird gnadenlos versucht zuzulangen, mit der Begründung Sie können es ja von der Steuer absetzen. Und so werden dann wirklich alle Baunebenkosten ausgereizt.
Gerne stelle ich mich dem Dialog, ob es sinnvoll ist z. B. 130.000 Euro für eine 60 m2 große Eigentumswohnung auszugeben, die dann nur cirka 350 Euro pro Monat Mieteinnahmen bringt. Allein die Kosten für Zins und Tilgung belaufen sich auf cirka. 760 Euro (6+1 Prozent), ein reines Verlustobjekt also , das nur funktioniert, wenn sie wirklich die nächsten 25 Jahre den Spitzensteuersatz zahlen. Mal ehrlich, eine Immobilie muß doch nicht nur Geld kosten, sie soll auf Dauer auch Geld bringen , muß sich hier nicht mal etwas ändern? In diesem Sinne..

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Auch im Handel erhältlich: Wegweiser zur Gebrauchtimmobilie ISBN 3-8311-4131-2 © Carsten Biehlig - Andrea Enko 2002   info@immobilienkaufberatung.de