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Kapitel 10. Baustoffkunde


10.1 Baustoffklassifizierungen und Anforderungen
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 Baustoffklassifizierungen und Anforderungen
 Prüfzeichenverordnung
 Überwachung von Baustoffen
 Prüf- und Überwachungspflichtige Anforderungen an Baustoffe und -teile
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Baustoffklassifizierungen und Anforderungen

Die Wahl des richtigen Baustoffes ist abhängig von den gewünschten Eigenschaften und der Funktion des Materials. Ausschlaggebend sind die physikalischen Eigenschaften eines Stoffes sowie deren Verträglichkeit mit anderen Materialen. Form, Kosten, Verfügbarkeit und Verarbeitbarkeit von Baustoffen müssen mit den physikalischen Ansprüchen wie Dichte, Wasseraufnahmekoeffizienten, Bruchfestigkeit, thermische Veränderbarkeit in Einklang gebracht werden.
Das Institut für Baustoffzulassung in Berlin stellt Zertifikate aus, die bauaufsichtlichte Zulassungen beinhalteten. Diese sind mit Lieferung der Materialien zu prüfen. Bei gebrauchten Immobilien liegen diese Nachweise jedoch in der Regel nicht mehr vor, es sei denn, die gesetzlichen Regressansprüche bestehen noch oder die Garantieurkunden existieren noch. Wichtiger ist jedoch, daß Baustoffe klassifiziert und bewertet werden können. Dazu ist es notwendig, Herstellungsverfahren, Klassifizierungen und Normierungen zu kennen.

Eine Einteilung in folgende stoffliche Gruppen ist möglich:

Gesetzliche Verankerungen sind in jeweiligen Landesbauordnungen zu finden. Dazu gehört die PrüfzVO (Prüfzeichenverordnung) und die ÜVO (Landesverordnungen über die Überwachung von Baustoffen und Bauteilen).

 

Prüfzeichenverordnung

Werkmäßig hergestellte Baustoffe, Bauteile und Einrichtungen dürfen nur verwendet oder eingebaut werden, wenn sie ein Prüfzeichen haben. Abhängig vom Stand der Technik und der baustoffliche Entwicklung haben sich die Anforderungen der einzelnen Bereiche entwickelt und verändert. Abweichungen bzw. Freistellungen von der Prüfungspflicht sind zulässig, jedoch nur, wenn Baustoffe, Bauteile und Einrichtungen in leicht erkennbarer und dauerhafter Weise den Namen des Herstellers oder das Firmenzeichen und die DIN-Bezeichnung oder das DVGW-Prüfzeichen tragen. Diese Kennzeichnungspflicht kann auf der Verpackung oder dem Lieferschein geschehen. Unterzieht sich der Hersteller einer Überwachung gemäß Landesbauordnung, so können Baustoffe, Bauteile und Einrichtungen ebenfalls abweichend gekennzeichnet. Hier ist eine Deklaration ebenfalls auf dem Lieferschein, der Verpackung oder gar nicht (jedoch auf Verlangen) notwendig.

 

Überwachung von Baustoffen

Baustoffe und Bauteile, an die wegen Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz oder Gesundheitsschutz bauaufsichtlichte Anforderungen gestellt werden, unterliegen der Überwachung gemäß Landesbauordnung. In der Baubeschreibung, in der technischen Dokumentation der Hersteller sowie in diversen DIN-Normen sind dann Angaben zu finden. Hauptsächlich bezieht sich die ÜVO auf die Bauüberwachung und die Qualifizierung der zu verwendenden Materialien. Gleichzeitig läßt sich jedoch hinsichtlich des Ist-Zustandes des Objektes viel ableiten, nämlich der direkte Vergleich mit den heutigen Anforderungen bzw. dem Stand der Technik. Jedes Bauwerk und seine Bestandteile spiegeln jeweils den damaligen Stand der Technik wider. Früher wurde meist nach Erfahrungswerten gebaut, und die Materialen setzten sich nach der örtlichen Verfügbarkeit zusammen. Material wie der Baustoff Lehm wird heute leider zu selten verbaut, da viele Betriebe und deren Handwerker die alten Techniken nicht mehr beherrschen. Die hohen Lohnkosten bei der Verarbeitung stellen für viele Bauherren in Hindernis dar. Zur Zeit erfährt der Baustoff Lehm jedoch eine Renaissance. Die alte DIN Norm wurde deshalb wieder neu In Kraft gesetzt und wird diskutiert.

 

Prüf- und Überwachungspflichtige Anforderungen an Baustoffe und -teile

Prüfpflichtige Anforderungen

Überwachungspflichtige Anforderungen

Grundstücksentwässerung, Rohre, Schieber, Druckleitungen, Hebeanlagen, Regenwassersammlungsanlagen, Kleinkläranlagen

künstliche Wand- und Deckensteine

Brandschutzanforderungen wie Brennbarkeit und Entflammbarkeit

Formstücke für Schornsteine

Holzschutzmittel, Pilze und Insekten

Bindemittel für Mörtel und Beton, Betonzuschlag, Beton ab BII, Werkfrischmörtel, Werktrockenmörtel

Baustoffe, Bauteile zur Einrichtung von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten,
z. B. Öl

Bauplatten

Feuerungsanlagen, Schornsteinreinigungsverschlüsse und Absperrvorrichtungen

Dämmstoffe für den Schall- und Wärmeschutz

Abscheideanlagen,
z. B. Fettabscheider

vorgefertigte Bauteile aus Beton, Holz, Leichtbeton, Stahlbeton, Ziegel

Armaturen und Drosseleinrichtungen, z. B. Druckminderer, Brausen, Gas und Elektrogeräte zur Bereitung von warmem und heißem Wasser

Baustahl und durch Widerstands-Punktschweißen hergestellte Bewehrung

Lüftungsanlagen

Feuerabschlüsse Türen, Klappen und Tore

Betonzusätze, Stoffe und Mittel

Lager unter Verwendung von Kunststoffen

 

kalt geformte Bleche aus Baustahl im Hochbau


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